• Reduzierung der Arbeitslosigkeit im Rechtskreis SGB II um 12,4 Prozent
  • Hilfequote (SGB II-Quote) zum Vorjahresmonat um 1,0%-Pkt. reduziert

Von Arbeitslosigkeit waren im Landkreis Barnim im Jahresdurchschnitt (JD) 2018 insgesamt 5.506 Personen betroffen. Im JD 2017 waren es noch 588 Personen mehr (-9,7%).

Eine deutliche Reduzierung der Arbeitslosigkeit ist im Rechtskreis SGB II festzustellen. So lag hier die Arbeitslosigkeit im JD 2018 bei 3.664 Personen und ist im Vergleich zum JD 2017 um 519 Personen gesunken (-12,4%).

Die Arbeitslosenquote im Landkreis Barnim betrug im JD 2018 5,7% (auf Basis aller zivilen Erwerbspersonen); 2017 lag sie noch bei 6,3%.

Zahl der Hilfebedürftigen stark reduziert

Die Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsbezieher lag im JD 2018 bei 9.006 Personen und ist im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 976 Personen gesunken (-9,8%).

Die Anzahl der nicht erwerbsfähigen Leistungsbezieher (Sozialgeld – Sozg.) ist im Jahresdurchschnitt 2018 zu 2017 ebenso gesunken. Die Anzahl liegt mit 2.988 Personen unter dem Niveau des Vorjahres (-7,2%).

Das Jobcenter Barnim betreute im JD 2018 somit 11.994 Bezieher von Arbeitslosengeld II, welche sich in 7.176 Bedarfsgemeinschaften (-684 / -8,7% zum JD 2017) aufteilen.

Die SGB II-Quote lag im August 2018 (aktuellster Datenstand gem. der Wartezeit von 3 Monaten) bei 8,6%. Vor einem Jahr lag sie noch bei 9,6%.

Zielgruppenorientierte Beratung und Vermittlung ermöglicht bessere Integration

Das Motto aus dem Jahr 2017: ‚Gemeinsam die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt nutzen‘ wurde auch im Jahr 2018 weitergeführt. Der regionale Arbeitsmarkt hat sich auch im vergangenen Jahr gut entwickelt und die dadurch entstehenden Möglichkeiten haben unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusammen mit unseren Kundinnen und Kunden gut genutzt. Hierbei wurden verstärkt zielgruppenorientierte Angebote geschaffen. Durch verstärkte Beratung und einen guten Betreuungsschlüssel konnte insbesondere die Beratung von Bedarfsgemeinschaften mit Kindern, von Geflüchteten und Jugendlichen ausgebaut werden,

Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf konnte das Angebot von 2 Teilzeitfortbildungsmaßnahmen (Teilzeit-FbW) geschaffen werden, in deren Anschluss 9 von 11 Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen haben.

Bereits 193 unserer Kundinnen und Kunden mit Fluchthintergrund wurden im Jahr 2018 in Arbeit und 16 in Ausbildung integriert. Hierzu wurde erstmals auch ein Integrationskurs mit Kinderbetreuung organisiert und durchgeführt, um weiblichen Geflüchteten den Zugang zu erleichtern. Zudem wurde der Servicepoint in die allgemeine Eingangszone überführt, um die Integration der Kunden mit Migrationshintergrund zu erleichtern.

Der Bestand von langzeitarbeitslosen Kundinnen und Kunden konnte im Jahresdurchschnitt um 350 Personen reduziert (-15,6%) werden. Für diese Personengruppe hat unser Gesetzgeber mit dem Teilhabechancengesetz ab 01.01.2019 zudem neue Fördermöglichkeiten geschaffen. Zur Gewährleistung eines reibungslosen Starts wurde hier bereits eine Kundenbestandsanalyse mit Ausrichtung auf mögliche Zielberufe und Arbeitgeber vorgenommen.

Für unsere Kundinnen und Kunden, die sich aus dem 1. Arbeitsmarkt bei uns arbeitslos melden, haben wir die Möglichkeit einer Sofortvermittlung geschaffen, denn: je kürzer die Zeit der Arbeitslosigkeit, umso leichter der Wiedereinstieg ins Berufsleben!

Weiterhin wurde am Standort Eberswalde ein „Bewerberorientierter Service“ (BoS) eingerichtet, der durch die ausschließlich bewerberorientierte Stellenbetrachtung, verstärkt Arbeitgeber auch für einen mehrstufigen Einstieg in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit gewinnen soll. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BoS übernehmen dabei die Funktion eines Türöffners für die Kundinnen und Kunden. Zu erreichen ist der Bewerberorientierte Service über die Rufnummer 03334 373827 oder 03334 373932.

Prävention von Anfang an

Auch im Jahr 2018 wurde der Präventionsansatz weitergeführt und der Fokus auf die jungen Menschen bis 25 Jahre und auf minderjährige Kinder aus Bedarfsgemeinschaften gelegt.

Hierzu ist eine Vernetzung mit regionalen Akteuren unumgänglich. Aus diesem Grund ist das Jobcenter Barnim am 05.11.2018 im Rahmen einer Partnerschaftserklärung als aktives Mitglied dem „lokalen Bündnis für Familie Eberswalde“ beigetreten. Über das Netzwerk „Gesunde Kinder Barnim Nord“ fand eine Patenschulung zum Thema „beruflicher Wiedereinstieg und finanzielle Hilfen für Alleinerziehende und Eltern“ statt. Zusätzlich wurden regelmäßig Gruppeninformationen für die Zielgruppe der Familienbedarfsgemeinschaften und Alleinerziehenden durchgeführt.

Technische Veränderungen im Jobcenter

Im Jahr 2018 erfolgte mit der Einführung der eAkte die Umstellung auf eine nahezu papierlose Bearbeitung der Verwaltungsvorgänge. Damit wird ein ortsunabhängiger Zugriff auf die Kundendaten und damit eine noch schnellere Bearbeitung gewährleistet.
 

 2019 – noch mehr Teilhabe ermöglichen

Akteure zusammenbringen

Das bereits in 2018 erprobte Konzept der „Jobmessen“ soll auch im neuen Jahr fortgeführt werden. Das Zusammenbringen von Unternehmen der Region und Arbeit- bzw. Ausbildungssuchenden hat sich als sehr erfolgreich erwiesen. Auch für die große 2-tägige JOBAKTIV-Messe, die federführend von der Agentur für Arbeit Eberswalde organisiert wird, wird es eine zweite Auflage geben. Hier können nicht nur Kontakte geknüpft und Informationen ausgetauscht werden, sondern auch Bewerbungsfotos gemacht oder eine Stylingberatung in Anspruch genommen werden.

Zudem organisiert das Jobcenter wieder, z.T. zusammen mit dem Arbeitgeberservice, regelmäßig stattfindende Arbeitgeber-Tage und auch Vorstellungsgespräche direkt im Jobcenter.

Modern und kundenfreundlich – das Jobcenter Barnim

Nachdem das Jobcenter Barnim bereits seit mehr als einem Jahr mit einer eigenen Internetpräsenz unter der folgenden Adresse zu finden ist: www.jobcenter-barnim.de, wird es mit der Einführung von „jobcenter.digital“ einen zentralen Onlinekanal geben, der das bestehende Onlineangebot ergänzt. Hier sollen künftig auch Weiterbewilligungsanträge online gestellt oder Veränderungsmitteilungen übermittelt werden können.

Mit der Einführung der Leistungsrechtlichen Beratung soll die Beratungskompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter gestärkt werden, um die Kundinnen und Kunden bedarfsgerecht und zielgruppenorientiert beraten zu können. Die Kundinnen und Kunden sollen dadurch die Entscheidungen besser nachvollziehen können und somit die Kundenzufriedenheit gesteigert werden.

Durch die Installation eines neuen elektronischen Kundensteuerungssystems soll zudem die Anliegensklärung in der Eingangszone der beiden Jobcenterstandorte verbessert werden. Durch die erwartete Verkürzung von Wartezeiten wird sich die Kundenzufriedenheit ebenfalls steigern.

Teilhabe sichern

Mit den beiden neu eingeführten Instrumenten des Teilhabechancengesetzes (§16i SGB II und §16e SGBII) gibt es ab dem 01.01.2019 noch attraktivere Fördermöglichkeiten für besondere Gruppen von langzeitarbeitslosen Menschen, die eine langfristige Integration in den ersten Arbeitsmarkt auch für Menschen mit starken Vermittlungshemmnissen bieten werden. Hier wird ganz klar der Fokus auf der Akquise von Arbeitsplätzen und dem Coaching von Teilnehmerinnen und Teilnehmern liegen.

Zudem werden die neu eingeführten Instrumente der Sofortvermittlung, des Bewerberorientierten Service und der Teilzeitqualifizierungen verstetigt. Es werden Maßnahmen zum Abbau von Motivations- und Vermittlungshemmnissen, zur Steigerung des Selbstwert- und Lebensgefühls sowie zur Verbesserung der persönlichen Leistungsfähigkeit zur mittelfristigen Aufnahme einer Beschäftigung für unsere Kunden geschaffen.

Durch eine intensive Einzelfallhilfe erfolgt eine Förderung schwer zu erreichender junger Menschen. Durch neue Ansätze, wie ein Jobcafé und die aufsuchende Beratung per „Beratungsbus“ sollen diesen jungen Leuten ein eventueller Start ins Berufsleben ermöglicht werden.

 

Verstetigung des präventiven Ansatzes bei Alleinerziehenden sowie Bedarfsgemeinschaften mit minderjährigen Kindern

Um einen langfristigen Leistungsbezug über mehrere Generationen zu vermeiden und Familien im Leistungsbezug perspektivisch mehr soziale Teilhabe zu ermöglichen, wird die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen verstärkt. Hierzu ist ein Projekt an Kitas/Schulen avisiert, welches bereits den Kindern verschiedene Berufe näherbringt. Für jedes Kind, ob im Leistungsbezug oder nicht, sollte es spätestens am Ende der 6. Klasse die Regel sein, einen ersten Berufswunsch zu haben.

Auch die frühzeitige Beratung von werdenden Eltern und Gruppeninformationen von Alleinerziehenden und Familienbedarfsgemeinschaften werden wieder wichtiger Teil dieser Strategie sein.