Regelleistungen
Die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie (ohne die auf Heizung und Warmwasserbereitung entfallenden Anteile), Bedarfe des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben.
Nochmehr Informationen zum Thema sowie die Möglichkeit Unterlagen direkt digital einzureichen, haben Sie auf unserem neuen Angebot www.jobcenter.digital
Haben Sie an alles gedacht? Sind alle Unterlagen vollständig? Hier finden Sie eine Checkliste zur Antragsabgabe. Einfach ankreuzen und den Überblick behalten.
Die Regelsätze betragen für leistungsberechtigte Menschen einer Bedarfsgemeinschaft (BG) ab
- Januar 2022:
Alleinstehende oder Alleinerziehende |
449 Euro |
Partner, wenn beide volljährig sind |
404 Euro |
Volljährige in Einrichtungen (nach SGB XII) | 360 Euro |
nicht-erwerbsfähige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern |
360 Euro |
14- bis 17-Jährige |
376 Euro |
Kinder von 6 bis 13 Jahren |
311 Euro |
Kinder bis 5 Jahre |
285 Euro |