Die Zufriedenheit unserer Kunden ist uns sehr wichtig, um die Qualität unserer Arbeit beurteilen und ggf. anpassen zu können. Wenn Sie also Hinweise, Beschwerden oder auch ein Lob aussprechen möchten, erreichen Sie uns wie folgt:
Jobcenter Barnim
Büro der Geschäftsführung
Kundenreaktionsmanagement
Bergerstr. 30
16225 Eberswalde
Email:
Bei Fragen und Problemen zum Thema Datenschutz, wenden Sie sich bitte an die behördliche Datenschutzbeauftragte des Jobcenters Barnim unter der Emailadresse:
Alles Wissenswerte zum Datenschutz im Jobcenter finden Sie auch hier in der Broschüre zum Download.
Ihr persönlicher Ansprechparter/persönliche Ansprechpartnerin in der Vermittlung bespricht normalerweise mit Ihnen, welche Schritte nötig sind, damit Sie eine Arbeit oder Ausbildung aufnehmen können. Diese Schritte werden als Vereinbarung in einem sogenannten „Kooperationsplan“ aufgeschrieben. Sollten es einmal dazu kommen, dass Sie sich mit unseren Kolleginnen und Kollegen nicht auf diese Schritte einigen können, haben Sie die Möglichkeit, die neu geschaffene Schlichtungsstelle um Hilfe zu bitten.
Die Schlichtungsstelle besteht aus 2 Personen, die nicht beim Jobcenter angestellt sind. Sie sind also unabhängig und schauen sich ganz neutral Ihren Fall an. In einem gemeinsamen Termin können beide Seiten den Schlichterinnen ihre Sicht erklären. Die Schlichterinnen werden dann einen Vorschlag machen, wie die Vereinbarungen im Kooperationsplan aussehen könnten, damit sowohl Sie, als auch Ihr Vermittler bzw. Ihre Vermittlerin damit zufrieden sind. Es handelt sich dabei aber nur um eine Empfehlung.
Diese Möglichkeit besteht übrigens nicht nur, wenn Sie einen neuen Kooperationsplan schließen, sondern auch bei der Verlängerung.
Sie bekommen durch das Schlichtungsverfahren also die Möglichkeit, ohne aufwändiges Widerspruchs- und Klageverfahren die Grundlagen der Zusammenarbeit mit dem Jobcenter prüfen zu lassen.
Wenn Sie ein Schlichtungsverfahren wünschen, senden Sie eine Mail an:
Sie erhalten von uns sofort eine Eingangsbestätigung. Ihre Email leiten wir an die Schlichterinnen weiter. Diese nehmen dann Kontakt zu Ihnen und zu Ihrem persönlichen Ansprechparter/persönliche Ansprechpartnerin in der Vermittlung auf. Sollte es innerhalb von 4 Wochen nicht zu einer Einigung kommen, so endet das Schlichtungsverfahren ohne Ergebnis.
Die Schlichtungsstelle ist übrigens nicht zuständig bei Streitigkeiten über die Geldleistungen, die Sie für Ihren Lebensunterhalt oder die Miete brauchen.