Beratung und Foerderung

Individuelle Leistungen sollen Ihnen helfen eine Arbeit zu finden. Diese werden in einer Kooperationsvereinbarung festgehalten. Die Vereinbarung enthält alle Schritte, die für eine erfolgreiche Arbeitsvermittlung erforderlich sind, also die geeigneten Hilfen und Förderungen sowie Ihre Aufgaben und Pflichten.

Das Jobcenter des Landkreises Barnim bietet für seine Kunden ein umfassendes Dienstleistungsangebot. Es erstreckt sich über zahlreiche Bereiche wie z.B.:

  • Erstellen eines Bewerberangebotes
  • Aushändigung von Stellenangeboten
  • Unterstützung bei der Vermittlung durch Dritte
  • Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung
  • Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben
  • Förderung der Teilnahme an Maßnahmen in einem Betrieb oder bei einem Träger
  • Erstattung von Bewerbungskosten und Reisekosten 
  • Kosten für Pendelfahrten,  Arbeitskleidung,  doppelte Haushaltsführung oder Umzugskosten
  • Zuschuss zur Einstellung für Arbeitgeber
  • Deutschkurse

Bitte beachten Sie, dass Förderleistungen und Erstattungen von Kosten nur nach vorheriger Bewilligung durch das Jobcenter zur Auszahlung gelangen können.

Förderung der Beruflichen Weiterbildung 

Wenn Sie sich beruflich weiterbilden wollen oder gar einen anderen Beruf erlernen möchten, weil sie die erlernte oder bisher ausgeübte Tätigkeit aus persönlichen, gesundheitlichen oder sonstigen Gründen nicht mehr ausüben können, gibt es viele Möglichkeiten der Unterstützung und finanziellen Förderung einer Beruflichen Weiterbildung –> zum Beispiel durch einen Bildungsgutschein.

Liegen alle Voraussetzungen für eine Förderung vor, erhalten Sie vom Jobcenter Barnim einen Bildungsgutschein. Mit diesem Schreiben wird Ihnen zugesichert, dass die Weiterbildungskosten übernommen werden.

Einen Bildungsgutschein erhalten können Arbeitnehmer*innen oder Arbeitslose, bei denen die Weiterbildung notwendig ist,

 

damit Arbeitslosigkeit beendet werden kann.

eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden kann.

ein fehlender Berufsabschluss nachgeholt werden kann.

Inhaltlich sind im Bildungsgutschein folgende Informationen vermerkt:

Ziel der Weiterbildung

Dauer der Weiterbildung

regionaler Geltungsbereich

Kosten, die übernommen werden (zum Beispiel Lehrgangskosten, Fahrtkosten)

Gültigkeitsdauer

 

Nachträglicher Erwerb des Hauptschulabschlusses:

Nicht nur berufliche Weiterbildungen sind möglich, auch einen Hauptschulabschluss oder einen vergleich­baren Abschluss können Sie in einer beruflichen Wei­terbildung erwerben. Die Förderung des Hauptschulab­schlusses kann für ihren weiteren beruflichen Werdegang notwendig sein und mögliche Türen bei Unternehmen öffnen.

Kosten:

 

Eine berufliche Weiterbildung verursacht Kosten. Das Jobcenter Barnim fördert deshalb die berufliche Weiterbildung durch Übernahmen der Teilnahmegebühren, der Reisekosten, der Kinderbetreuungskosten oder der Kosten für eine auswertige Unterbringung und Verpflegung. Gut zu wissen: Fortbildungskosten können Sie in Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen.

 

Wie finden Sie nun den passenden Lehrgang?

Angebote finden Sie unter » www.arbeitsagentur.de » Karriere und Weiterbildung. Das zentrale Informationsmedium ist die Weiterbildungssuche, das führende Portal für Aus- und Weiterbildung in Deutschland. Es informiert bundesweit, tagesaktuell, schnell und kostenlos zu Angeboten und Bildungsanbietern. Weiterführende Informationen finden Sie auch unter: 

„mein NOW“ – Nationales Onlineportal für berufliche Weiterbildung

Die Beratung:

Einen Bildungsgutschein können Sie nur erhalten, wenn Sie zuvor durch Ihre Integrationsfachkraft des Jobcenter Barnim beraten wurden. Einen Beratungstermin können Sie einfach telefonisch oder über das Kontaktformular anfragen:

Bernau 03338 / 7526350

Eberswalde 03334 / 373500

Sprechen Sie uns gerne an!

Merkblatt zur beruflichenWeiterbildung