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Hilfe zum Lebensunterhalt

Zur Sicherung ihres Lebensunterhalts können Anspruchsberechtigte verschiedene Unterstützungsleistungen in Anspruch nehmen.
Ob Sie anspruchsberechtigt sind, erfahren Sie hier. Wichtige Begriffe in der Grundsicherung, einfach erklärt, finden Sie hier.

Informationen zu den verschiedenen Unterstützungsleistungen erhalten Sie hier:

Folgende einmalige Leistungen können Ihnen gewährt werden: Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten Erstausstattung für Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von Therapeutischen...
Im Einzelfall haben Leistungsberechtigte aufgrund besonderer Lebensumstände einen erhöhten Bedarf, der nicht durch die Leistungen zur Deckung des Regelbedarfs abgedeckt wird. Folgende Mehrbedarfe können Ihnen gewährt werden: Schwangere haben ab der 13. Schwangerschaftswoche einen Anspruch auf...
Regelleistungen Die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie (ohne die auf Heizung und Warmwasserbereitung entfallenden Anteile), Bedarfe des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur...
Anspruch auf Bürgergeld haben alle Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und das individuell gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter noch nicht erreicht haben. Weitere Voraussetzungen sind, dass Sie: erwerbsfähig sind, das heißt mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können, hilfebedürftig...
Merkblatt zum Thema Umzug unter Berücksichtigung der Angemessenheitskriterien für Wohnraum im Landkreis Barnim (Stand Oktober 2023)
Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen – zum Beispiel bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in Schule, Kindertagesstätte und -pflege, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen. Folgende Leistungen gelten mit Ihrem Antrag auf Leistungen zur Sicherung...