Foerderung von Beschaeftigungsverhaltnissen

Wichtig: Bitte beantragen Sie Leistungen immer im Voraus und beachten Sie dabei, dass grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf eine Bewilligung besteht. 

Maßnahmen beim Arbeitgeber

Das Vorstellungsgespräch ist vorbei, aber Sie sind sich noch nicht sicher, ob der Bewerber tatsächlich in Ihr Unternehmen passt? Im Rahmen der Eignungsprüfung haben Sie die Möglichkeit während einer betrieblichen Arbeitserprobung die beruflichen Fähigkeiten und Kompetenzen eines potentiellen Mitarbeiters abzuklären. Dem Bewerber können in dieser Zeit bereits gezielt fachliche Kenntnisse vermittelt werden. Sie begründen dadurch kein Beschäftigungsverhältnis. Die Dauer dieser Maßnahme richtet sich nach den Inhalten und soll vier Wochen nicht überschreiten.

Wenn Sie weitere Information oder eine individuelle Beratung zu dem Thema wünschen, wenden Sie sich bitte an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.


Eingliederungszuschuss

Als Arbeitgeber können Sie zur Einstellung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmern Zuschüsse zu den Arbeitsentgelten erhalten, wenn deren Vermittlung wegen in der Person liegender Umstände erschwert ist. Die Förderdauer und Förderhöhe richten sich nach dem Umfang einer Minderleistung des Arbeitnehmers und nach den jeweiligen Eingliederungserfordernissen.

Wenn Sie weitere Information oder eine individuelle Beratung zu dem Thema wünschen, wenden Sie sich bitte an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.


Förderprogramm BARNIM 1

Sie beschäftigen in Ihrem Unternehmen Arbeitnehmer im Nebenverdienst seit mindestens 3 Monaten?

Unter der Bezeichnung “Barnim 1“ fördert das Jobcenter Barnim die Umwandlung von geringfügigen (unter 520€ monatlich) in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Die Förderung erfolgt durch die Gewährung von Zuschüssen an Arbeitgeber, die förderfähige Arbeitslosengeld II-Empfänger unter bestimmten Voraussetzungen beschäftigen.

Wenn Sie weitere Information oder eine individuelle Beratung zu dem Thema wünschen, wenden Sie sich bitte an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.


Beschäftigungsbegleitendes Coaching

Das vorrangige Ziel ist es, neue Arbeitnehmer und Sie als Arbeitgeber in den ersten Monaten des Beschäftigungsverhältnisses zu begleiten, dieses zu stabilisieren und gemeinsam Lösungen für die Herausforderungen das Arbeitsalltages zu erarbeiten. Dafür stehen unsere erfahrenen Coaches zur Verfügung. Im Rahmen des Coachings können auch mögliche Weiterbildungsbedarfe identifiziert und Möglichkeiten der Beschäftigtenqualifizierung erarbeitet werden.

Wenn Sie weitere Information oder eine individuelle Beratung zu dem Thema wünschen, wenden Sie sich bitte an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 


Unterstützung für Unternehmen und Langzeitarbeitslose

Der Start in ein neues Arbeitsverhältnis kann besonders nach einer längeren Arbeitslosigkeit erschwert sein. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen gewährt das Jobcenter Barnim Zuschüsse zum Arbeitsentgelt und stellt während der Beschäftigung ein begleitendes Coaching zur Verfügung.

Für weitere Informationen zu diesen Instrumenten oder bei einem individuellen Beratungswunsch, wenden Sie sich bitte an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.