Foerderung von Beschaeftigungsverhaltnissen

Wichtig: Bitte beantragen Sie Leistungen immer im Voraus und beachten Sie dabei, dass grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf eine Bewilligung besteht. 

Maßnahmen beim Arbeitgeber

Das Vorstellungsgespräch ist vorbei, aber Sie sind sich noch nicht sicher, ob der Bewerber tatsächlich in Ihr Unternehmen passt? Im Rahmen der Eignungsprüfung haben Sie die Möglichkeit während einer betrieblichen Arbeitserprobung die beruflichen Fähigkeiten und Kompetenzen eines potentiellen Mitarbeiters abzuklären. Dem Bewerber können in dieser Zeit bereits gezielt fachliche Kenntnisse vermittelt werden. Sie begründen dadurch kein Beschäftigungsverhältnis. Die Dauer dieser Maßnahme richtet sich nach den Inhalten und soll vier Wochen nicht überschreiten.

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Eingliederungszuschuss

Als Arbeitgeber können Sie zur Einstellung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmern Zuschüsse zu den Arbeitsentgelten erhalten, wenn deren Vermittlung wegen in der Person liegender Umstände erschwert ist. Die Förderdauer und Förderhöhe richten sich nach dem Umfang einer Minderleistung des Arbeitnehmers und nach den jeweiligen Eingliederungserfordernissen.

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Förderprogramm BARNIM 1

Sie beschäftigen in Ihrem Unternehmen Arbeitnehmer im Nebenverdienst seit mindestens 3 Monaten?

Unter der Bezeichnung “Barnim 1“ fördert das Jobcenter Barnim die Umwandlung von geringfügigen (unter 520€ monatlich) in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Die Förderung erfolgt durch die Gewährung von Zuschüssen an Arbeitgeber, die förderfähige Arbeitslosengeld II-Empfänger unter bestimmten Voraussetzungen beschäftigen.

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Beschäftigungsbegleitendes Coaching

Das vorrangige Ziel ist es, neue Arbeitnehmer und Sie als Arbeitgeber in den ersten Monaten des Beschäftigungsverhältnisses zu begleiten, dieses zu stabilisieren und gemeinsam Lösungen für die Herausforderungen das Arbeitsalltages zu erarbeiten. Dafür stehen unsere erfahrenen Coaches zur Verfügung. Im Rahmen des Coachings können auch mögliche Weiterbildungsbedarfe identifiziert und Möglichkeiten der Beschäftigtenqualifizierung erarbeitet werden.

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Unterstützung für Unternehmen und Langzeitarbeitslose

Es handelt sich um einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt. Eine Förderung ist für maximal 2 Jahre möglich. Der Zuschuss beträgt im ersten Jahr der Beschäftigung 75% und im zweiten Jahr der Beschäftigung 50%.

Gefördert werden sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse von mindestens zwei Jahren, wenn die Mitarbeitenden sich in der Betreuung des Jobcenters Barnim befinden und seit mindestens 2 Jahre arbeitslos sind. Während der Beschäftigung unterstützt das Jobcenter Barnim die Beschäftigung durch eine intensive Begleitung und Weiterbildungsberatung. 

Während der Beschäftigung unterstützt das Jobcenter Barnim die Beschäftigung durch eine intensive Begleitung und Weiterbildungsberatung.

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Unterstützung der Teilhabe am Arbeitsmarkt

Es handelt sich um einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt. Eine Förderung ist für maximal 5 Jahre möglich. Der Zuschuss beträgt in den ersten beiden Jahren 100%, in jedem weiteren Jahr der Beschäftigung wird der Zuschuss um jeweils zehn Prozent reduziert. Darüber hinaus können Weiterbildungskosten bis zu einer Höhe von 3.000 EUR als Zuschuss übernommen werden.

Gefördert werden sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse von Personen die sich in Betreuung des Jobcenters Barnim befinden, mindestens 25 Jahre alt sind und innerhalb der letzten sieben Jahre, mindestens sechs Jahre Leistungen für den Lebensunterhalt vom Jobcenter erhalten haben und in dieser Zeit nicht (oder nur kurzfristig) beschäftigt waren.

Während der Beschäftigung unterstützt das Jobcenter Barnim die Beschäftigung durch eine intensive Begleitung und Weiterbildungsberatung.

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