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Mehr Geld für Familien mit kleinen Einkommen
Gute Nachrichten für Familien mit kleinen Einkommen: Ab dem 01. Januar 2021 steigt der Höchstbetrag für den Kinderzuschlag um 20 Euro auf 205 Euro pro Kind und Monat.
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Der Kinderbonus ist ein „Bonus-Kindergeld". Das bedeutet: Es handelt sich um eine Sonderzahlung, für die dieselben grundsätzlichen Voraussetzungen wie für das Kindergeld gelten.
Der Kinderbonus ist Teil des Corona-Konjunkturpakets der Bundesregierung. Familien erhalten ihn als eine finanzielle Hilfe, da sie durch die Corona-Krise besonderen Belastungen ausgesetzt sind.
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Der Gesetzgeber hat aufgrund der aktuellen Lage ein Sozialschutzpaket beschlossen. Es erleichtert den Zugang zu Leistungen der sozialen Grundsicherung.
Aussetzen der Vermögensprüfung
Wer zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt und erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, darf Erspartes in den ersten sechs Monaten behalten. Erst danach greifen wieder die bislang geltenden Regelungen für den Einsatz von Vermögen.
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Persönliche Kontakte werden reduziert
Um in der aktuellen Lage die wichtigsten Dienstleistungen erbringen zu können, konzentrieren sich die Arbeitsagentur Eberswalde und das Jobcenter Barnim auf die Bearbeitung und Bewilligung von Geldleistungen.
Dafür werden derzeit die Voraussetzungen geschaffen, so dass Fragen und Anliegen auch ohne persönlichen Kontakt geklärt werden können. Mit dem Einschränken der persönlichen Kontakte wollen die Arbeitsagentur und das Jobcenter einen Beitrag zum Gesundheitsschutz und zum Eindämmen der Corona-Pandemie leisten und gleichzeitig die Zahlung vor allem von Arbeitslosengeld I und II, Kindergeld und Kinderzuschlag sowie von Kurzarbeitergeld in dieser schwierigen Lage sicherstellen.
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Anträge stellen, Veränderungen mitteilen, Nachweise schicken, mit seinem Ansprechpartner in Kontakt treten – das alles unter www.jobcenter.digital
Mit Einführung von jobcenter.digital wurde es den Kundinnen und Kunden möglich gemacht, den Weiterbewilligungsantrag online zu stellen. Auch Veränderungen in den persönlichen Verhältnissen können rund um die Uhr online mitgeteilt werden. Dokumente und Nachweise können einfach hochgeladen und versendet werden, sodass im Benutzerkonto auch ein Nachweis darüber hinterlegt ist.
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„…wenn ich einmal groß bin, dann…“
unter diesem Motto startete die Grundschule Schwärzesee gemeinsam mit dem Jobcenter Barnim das neuartige Projekt Wunschbaum.
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- 24. Auflage der regionalen Ausbildungs- und Studienmesse am Sonnabend, dem 25. Januar 2020
- Online-Anmeldung für Aussteller ab sofort unter www.osz2.barnim.de
Der Startschuss für die Anmeldung zum 24. Eberswalder Berufemarkt ist gefallen. Ab sofort ist die Online-Anmeldung für die Aussteller unter www.osz2.barnim.de möglich.
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Die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund, hier aktuell von Menschen aus dem Kreis der anerkannten Flüchtlinge und Asylbewerber, hat auch weiterhin eine hohe gesellschaftspolitische Bedeutung.
Kulturelle Unterschiede, Bildungsniveau, Lebens- und Ausbildungserfahrungen sowie insbesondere Sprachhemmnisse führen bei diesem Personenkreis zu einem erhöhten Beratungs- und Begleitungsbedarf.
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Anträge und Unterlagen können jetzt auch online eingereicht werden
Für die Kundinnen und Kunden des Jobcenters Barnim gibt es ab sofort ein neues Online-Angebot. Jetzt können sie, zusätzlich zu ihren bisherigen Zugangskanälen, online z. B. die Weiterbewilligung von Leistungen beantragen und dem Jobcenter Veränderungen mitteilen, und sparen auch Zeit und Porto.
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Fester und bekannter Anlaufpunkt für Geflüchtete, Träger und Helfer
Bereits 120 Arbeits- und Ausbildungsaufnahmen im Jahr 2017
Die gemeinsame Beratungsstelle für Flüchtlinge, auch Lotsenhaus genannt, ging am 04.10.2016 an den Start. Hier sollen seit dem die sprach- und arbeitsmarktbezogenen Kompetenzen der Agentur für Arbeit Eberswalde, des Landkreises Barnim und des Jobcenters Barnim gebündelt und dadurch der Integrationsprozess vereinfacht werden.