- Details
- Hilfebedürftigkeit weiter abgebaut
- Senkung der Arbeitslosigkeit im Rechtskreis SGB II um -2,8 Prozent
- Hilfequote (SGB II-Quote) zum Vorjahresmonat um 0,3%-Pkt. reduziert
Anne Meier hat das Siegerplakat für den 26. Eberswalder Berufemarkt gestaltet. Die Jury des Palaktwettbewerbs am Oberstufenzentrum II Barnim wählte den Entwurf der 21-Jährigen aus Arbeiten der künftigen Gestaltungs- und Medientechniker und
Arbeitgeber sind ab Anfang Januar 2023 verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer gesetzlich versicherten Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen. Arbeitnehmer müssen sich dann lediglich noch „krankmelden“, die Pflicht zur Vorlage der Bescheinigung ist gesetzlich nicht mehr vorgesehen.
Zum 1. Januar 2023 wird das Bürgergeld die Grundsicherung ablösen. Das haben Bundestag und Bundesrat beschlossen. Das Bürgergeld wird in zwei Schritten eingeführt. In einem ersten Schritt werden zum Jahresanfang der Regelsatz erhöht und eine Bagatellgrenze eingeführt. In einem zweiten Schritt werden Mitte des Jahres die Kernelemente zu Weiterbildung und Qualifizierung eingeführt.
Gaby Wehrens, Geschäftsführerin des Jobcenter Barnim, erklärt dazu: „Die erhöhten Regelsätze werden pünktlich zum Jahreswechsel ausgezahlt. Es ist für das Bürgergeld kein neuer Antrag notwendig.
Es geht wieder los – der nächste Eberswalder Berufemarkt wird für den 21. Januar 2023 vorbereitet. Ab sofort können sich Unternehmen, Verwaltungen und Institutionen online
Trägerversammlung beschließt einstimmig das neue Programm
Das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm ist eine wichtige Grundlage der Kooperation und Zusammenarbeit zwischen dem Jobcenter Barnim und seinen Trägern sowie weiteren Akteuren des lokalen Arbeitsmarkts.
Am 27.05.2022 ist das Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz verkündet worden.Bereits zuvor ist das Heizkostenzuschussgesetz beschlossen worden. Mit diesen Gesetzen werden Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, die Leistungen der Familienkasse, der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters beziehen, eine Reihe von Entlastungen ausgezahlt.
Die Menschen, die seit Februar 2022 aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind, werden ab 1. Juni von den Jobcentern betreut. Sie wechseln vom Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in die Grundsicherung(SGB II).
Das Jobcenter Barnim erweitert sein digitales Angebot. Mit dem 01. April 2022 geht unsere kostenlose App „Jobcenter Barnim“ online und spart den Nutzer/innen damit auch Anfahrtswege und Wartezeit. Über die App können Veränderungen bekannt gegeben, die Weitergewährung von Arbeitslosengeld II beantragt, Termine vereinbart und Unterlagen verschlüsselt an das Jobcenter Barnim hochgeladen werden.
Abbau trotz Corona
Auch im Jahr 2021 konnte sich der kontinuierliche Abbau der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und damit verbunden der Bedarfsgemeinschaften trotz der coronabedingten Einschränkungen fortsetzen. Im Jahresdurchschnitt lag die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsbezieher 2021 bei 7.545 und ist im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 454 Personen gesunken (-5,7%).
Mit Beginn des Jahres 2022 können sich Kundinnen und Kunden der Arbeitsagenturen auch online arbeitslos melden. Das ist mit einem Personalausweis, der über eine Online-Ausweisfunktion verfügt, möglich. Für diejenigen, die diesen neuen eService der Bundesagentur für Arbeit nutzen, ist eine persönliche Arbeitslosmeldung in der Arbeitsagentur nicht mehr zwingend erforderlich.
Auch über 18-Jährige können Kindergeld erhalten. Daher sollten ihre Eltern den Antrag frühzeitig stellen und Unterlagen einreichen.
Das aktuelle Schuljahr ist zu Ende und für viele Eltern stellt sich die Frage: Muss sich mein Kind eventuell arbeitslos melden, bis es mit einer Ausbildung oder einem Studium beginnt?
Aufruf zur Einreichung von Konzepten für die Durchführung einer Arbeitsgelegenheit nach dem SGB II
Der Landkreis Barnim beabsichtigt in Abstimmung mit dem Jobcenter Barnim bei der Integrationsarbeit neue Wege zu gehen und plant dazu mit dem Umweltamt des Landkreises eine neue Maßnahmeform zur integrativen Kompetenzentwicklung. Zielstellung dabei ist die Kombination von Umweltbewusstsein mit Selbstführung und Persönlichkeitsentwicklung.
In den vergangenen Monaten wurden an den Schulen in rasantem Tempo notwendigerweise neue Lehr- und Lernwege beschritten. Auch die Berufliche Orientierung wird zunehmend digitalisiert, um sie flexibel in eine hybride Unterrichtsgestaltung einbauen zu können. Um diese
Auch in diesem Jahr erhalten Kindergeldberechtige eine Einmalzahlung, diesmal in Höhe von 150 Euro.
Die Bundesregierung hat mit dem Dritten Corona-Steuerhilfegesetz für 2021 einen Kinderbonus in Höhe von 150 Euro verabschiedet, um Familien in der Corona-Krise auch in diesem Jahr zu unterstützen.
Mehr Geld für Familien mit kleinen Einkommen
Gute Nachrichten für Familien mit kleinen Einkommen: Ab dem 01. Januar 2021 steigt der Höchstbetrag für den Kinderzuschlag um 20 Euro auf 205 Euro pro Kind und Monat.
Der Kinderbonus ist ein „Bonus-Kindergeld". Das bedeutet: Es handelt sich um eine Sonderzahlung, für die dieselben grundsätzlichen Voraussetzungen wie für das Kindergeld gelten.
Der Kinderbonus ist Teil des Corona-Konjunkturpakets der Bundesregierung. Familien erhalten ihn als eine finanzielle Hilfe, da sie durch die Corona-Krise besonderen Belastungen ausgesetzt sind.
Der Gesetzgeber hat aufgrund der aktuellen Lage ein Sozialschutzpaket beschlossen. Es erleichtert den Zugang zu Leistungen der sozialen Grundsicherung.
Aussetzen der Vermögensprüfung
Wer zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt und erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, darf Erspartes in den ersten sechs Monaten behalten. Erst danach greifen wieder die bislang geltenden Regelungen für den Einsatz von Vermögen.
Persönliche Kontakte werden reduziert
Dafür werden derzeit die Voraussetzungen geschaffen, so dass Fragen und Anliegen auch ohne persönlichen Kontakt geklärt werden können. Mit dem Einschränken der persönlichen Kontakte wollen die Arbeitsagentur und das Jobcenter einen Beitrag zum Gesundheitsschutz und zum Eindämmen der Corona-Pandemie leisten und gleichzeitig die Zahlung vor allem von Arbeitslosengeld I und II, Kindergeld und Kinderzuschlag sowie von Kurzarbeitergeld in dieser schwierigen Lage sicherstellen.