Ab dem 1. Juli 2024 dürfen Vermieter die Gebühren für Kabelfernsehen nicht mehr im Rahmen der Betriebskosten auf die Wohnungen bzw. deren Mieter umlegen. Das hat auch Auswirkungen

auf die zu gewährenden Kosten für Unterkunft und Heizung für Empfänger von Bürgergeld. Wenn diese Kabelgebühren bisher Teil der Betriebskostenvorauszahlung waren, wurden diese vom Jobcenter als Bedarf für Unterkunft und Heizung berücksichtigt. Ab dem 01. Juli 2024 müssen die Kosten für das Kabelfernsehen von Bürgergeldempfängern aus dem Regelbedarf selbst getragen werden.