Die weiteren Kernelemente des im Januar 2023 gestarteten Bürgergelds greifen zum Beginn der zweiten Jahreshälfte. Nach den zu Jahresbeginn eingeführten neuen Regelsätzen werden nun der erweiterte Instrumentenkasten für Förderungen und der Kooperationsplan eingeführt.

„Im zweiten Schritt der Bürgergeld-Reform verbessern sich die Arbeitsmarktchancen

für unsere Kundinnen und Kunden. Die Bürgergeld-Beziehenden können sich leichter qualifizieren und weiterbilden. Wir sind vorbereitet und freuen uns!“, so Gaby Wehrens, Geschäftsführerin des Jobcenters Barnim.

Neue Chancen für erwerbsfähige Bürgergeld-Beziehende

Dazu zählen etwa die erweiterten Fördermöglichkeiten im Bereich Weiterbildung und Qualifizierung, das neu eingeführte Weiterbildungsgeld und die ganzheitliche Betreuung, also ein Coaching. Der Wegfall des Vermittlungsvorrangs verleiht der beruflichen Weiterbildung noch zusätzliches Gewicht. So ist es möglich, sich für eine sinnvolle langfristige Qualifizierung zu entscheiden, statt einer kurzfristigen Beschäftigungsaufnahme. Auch die Freibeträge für ergänzend erzieltes Einkommen ändern sich, beispielsweise wird Einkommen aus beruflicher Ausbildung erst ab der Minijob-Grenze (520 Euro) berücksichtigt.

Kooperationsplan wird schrittweise bis Jahresende 2023 eingeführt

Der rechtlich unverbindliche Kooperationsplan ersetzt die bisherige Eingliederungsvereinbarung und stellt eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Kundinnen und Kunden und dem Jobcenter in den Mittelpunkt. Er dient als gemeinsamer Fahrplan und fasst das Ziel am Arbeits- oder Ausbildungsmarkt, und welche Schritte dafür unternommen werden müssen, auf einen Blick und in verständlicher Sprache kompakt zusammen.

Bereits zum Jahreswechsel wurden das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld formal durch das Bürgergeld ersetzt. Im ersten Schritt wurden etwa die Regelsätze erhöht und eine Karenzzeit rund um Vermögen und Wohnen eingeführt. Eine neue Bagatellgrenze in Höhe von 50 Euro sorgt zudem dafür, dass Jobcenter Kleinstbeträge nicht mehr zurückfordern müssen.