• Hilfebedürftigkeit weiter abgebaut
  • Senkung der Arbeitslosigkeit im Rechtskreis SGB II um -2,8 Prozent
  • Hilfequote (SGB II-Quote) zum Vorjahresmonat um 0,3%-Pkt. reduziert

Jahresdurchschnitt2022

 

Rückgang der Hilfebedürftigkeit trotz Corona und Energiekrise

Auch im Jahr 2022 konnte sich im Barnim der kontinuierliche Abbau der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und damit verbunden der Bedarfsgemeinschaften, trotz der noch vorliegenden, coronabedingten Einschränkungen und wirtschaftlicher Unsicherheiten fortsetzen. Im Jahresdurchschnitt lag die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsbezieher 2022 bei 6.961 und ist damit im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 584 Personen gesunken (-7,7%).

Auch die Anzahl der nicht erwerbsfähigen Leistungsbezieher (Sozialgeldempfänger) ist im Jahresdurchschnitt 2022 zu 2021 gesunken. Die Anzahl liegt mit 2.129 Personen unter dem Niveau des Vorjahres (-4,0%).

Das Jobcenter Barnim betreute im Jahresdurchschnitt 2022 somit 9.090 Bezieher von Arbeitslosengeld II, welche sich in 5.670 Bedarfsgemeinschaften (-439 / -7,2% zum Vorjahresdurchschnitt) aufteilen.

Digitalisierung 2.0 / jobcenter.digital

Die bereits im ersten Coronajahr erarbeiteten und in 2021 erweiterten neuen Kommunikations- und Arbeitsformen, haben sich auch in 2022 bewährt und wurden entsprechend weiter ausgebaut. Hierbei standen insbesondere die Onlineangebote über jobcenter.digital mit dem vereinfachten Zugang zu Sozial- und Beratungsleistungen, im Sinne des Onlinezugangsgesetzes, im Fokus. Hierzu wurden u.a. die Eingangszonen an beiden Standorten mit Self-Service-Bereichen und Dokumentenscannern ausgestattet. Diese sollen insbesondere den Kundinnen und Kunden, die privat nicht über die dazu erforderliche Technik verfügen, ebenfalls den digitalen Zugang zu allen Angeboten ermöglichen. Dazu gehören neben diversen Rechercheportalen auch die Abgabe von Unterlagen, Neu- und Weiterbewilligungsanträgen sowie Klärung von Anfragen. Seit Februar 2022 gehört auch eine eigenen Jobcenter-App zum Angebot.

Mit dem Jahreswechsel besteht zudem die Möglichkeit, Kundenberatungen über Videokommunikation anzubieten.

Bürgergeld als Chance

Das Bürgergeld-Gesetz ist in Kraft getreten und wird in zwei Schritten umgesetzt: Zu den ersten Regelungsinhalten des Bürgergeld-Gesetzes gehört u.a. die Erhöhung der Regelsätze zum 1. Januar 2023. Ab dem 1. Juli 2023 werden mit den Schwerpunkten Weiterbildung und Qualifizierung die Förderangebote noch individueller und unterstützender gestaltet.

Die bisherige Eingliederungsvereinbarung wird durch einen gemeinsam erarbeiteten Kooperationsplan ersetzt. Ziel des neuen Gesetzes ist es, individuelle Weiterbildungen zu ermöglichen, um langfristig den jeweils passenden Arbeitsplatz zu finden. So werden etwa Kurse zum Ausbau der Grundkompetenzen (zum Beispiel Computergrundlagen, Mathematik und Deutsch) viel leichter zugänglich, die Sozialpädagogische Begleitung bei Weiterbildungen wird verbessert.

Fokus auf besondere Personengruppen

Bereits seit März 2021 erfolgt die Unterstützung von Neukunden in den ersten 6 Monaten in gemischten Teams aus Vermittlungsfachkräften und Fachkräften des Leistungsbereichs. Der Ansatz, hierbei mit einem intensiven Beratungsangebot die Zeiten der Beschäftigungslosigkeit zu verringern, konnte dabei weitestgehend realisiert werden. Zugleich hat diese Struktur dazu beigetragen, den Neuzugang von ukrainischen Flüchtlingen konzentriert und strukturiert in Qualifizierungs- und Integrationsangebote einzubinden.

Um das Ziel der Chancengleichheit für Frauen und Männer am Arbeitsmarkt wirkungsvoller zu verfolgen, wird vor allem die operative Aufmerksamkeit auf eine ganzheitliche Betreuung der Bedarfsgemeinschaft gerichtet. Die Berücksichtigung der geschlechterspezifischen Bedarfe in der Beratung rückt dazu stärker in den Fokus.

Präventive Schulprojekte

Die schulbegleitenden Projekte zur frühzeitigen Berufsorientierung wurden 2022 in die gemeinsame Struktur „Wunschbaum“ geführt. Die Projektangebote sind damit an beiden Standorten, Eberswalde und Bernau, an jeweils zwei Schulen in der Umsetzung.

Seit Herbst 2022 wird diese Struktur zusätzlich durch ein Schülerlotsenprojekt ergänzt. Ziel des präventiven Angebotes aus dem Schülerlotsenprojekt ist es, den Beratungsprozess von Familien im Leistungsbezug Bürgergeld mit Kindern der Altersstufe 12 als einheitlichen Ansatz zu verstehen.

Ausbau und Verstetigung der Vor-Ort-Beratung

Das Jobcenter Barnim hat in den vergangenen Jahren damit begonnen, sein Beratungsangebot auch außerhalb der eigenen Dienstgebäude, in direkter Wohnortnähe auszubauen.

Es hat sich gezeigt, dass dadurch das Ziel, im persönlichen Kontakt und mit kurzen Wegen für unsere Kundinnen und Kunden, deren Bedürfnissen und Erwartungen noch besser zu entsprechen und zugleich Hemmschwellen, insbesondere im Erstkontakt abzubauen, noch besser erreicht werden kann.

Zudem konnten wichtige Erfahrungen für ein „verzahntes Arbeiten“ (ganzheitliche Betreuung der Bedarfsgemeinschaft) gesammelt werden. Die Angebote stoßen auf positive Resonanz. Hierauf möchten wir in 2023 aufbauen.