Die Menschen, die seit Februar 2022 aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind, werden ab 1. Juni von den Jobcentern betreut. Sie wechseln vom Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in die Grundsicherung(SGB II).

Anträge auf Leistungen der Grundsicherung können bereits jetzt gestellt werden. Über den Antrag wird entschieden, wenn die gesetzlichen Regelungen für den Rechtskreiswechsel feststehen. Gesetzliche Voraussetzung für den Bezug von SGBII-Leistungen ist eine Fiktionsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis nach Paragraph 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Zusätzlich müssen die weiteren Voraussetzungen zum Bezug der Grundsicherung wie Hilfebedürftigkeit und Erwerbsfähigkeit vorliegen. Weitere Informationen sind auf unserer Homepage www.jobcenter-barnim.de veröffentlicht.

Wichtig: Niemand steht ab 01.06.2022 ohne Geld da. Wenn die Voraussetzungen für den Übergang in das SGB II noch nicht erfüllt sind, werden die Leistungen übergangsweise weiter nach dem AsylbLG gezahlt. Der Antrag auf Leistungen nach dem SGB II kann auch online gestellt werden. Der Antrag findet sich hier: https://web.arbeitsagentur.de/sgb2ka/ka-ui/pc/Folgen Sie dem Jobcenter Barnim auf Instagram und Facebook.