Hilfebedürftigkeit deutlich abgebaut
Reduzierung der Arbeitslosigkeit im Rechtskreis SGB II um 9,9 Prozent
Hilfequote (SGB II-Quote) zum Vorjahresmonat um 0,7%-Pkt. reduziert
Sowohl die Arbeitslosigkeit als auch die Hilfebedürftigkeit ist im Landkreis Barnim im Jahresdurchschnitt 2019 deutlich zurückgegangen:
Jahresdurchschnitt 2019 |
Landkreis Barnim |
Veränderung zum Vorjahr Absolut Prozent |
|
Bestand Arbeitslose insgesamt |
5.040 |
- 466 |
- 8,5 % |
Arbeitslosenquote |
5,1 % |
-0,6 %-Pkt. |
- 10,5 % |
Rechtskreis SGB II |
|||
Bestand Arbeitslose |
3.300 |
- 363 |
- 9,9 % |
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte |
8.235 |
- 777 |
- 8,6 % |
Bedarfsgemeinschaften |
6.610 |
- 572 |
- 8,0 % |
Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte |
2.779 |
- 210 |
- 7,0 % |
Hilfequote SGB II (Stand August 2019) |
7,9 % |
-0,7 %-Pkt. |
- 7,1 % |
Bisherige Dauer der Arbeitslosigkeit (Tage) |
661 |
- 57 |
- 7,9 % |
Verteilung des verausgabten Budgets für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen:
15 Jahre Grundsicherung für Arbeitssuchende – sinkende Hilfebedürftigkeit im Barnim
Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wurden zum Jahresbeginn 2005 Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe in einer Grundsicherung für Arbeitssuchende zusammengeführt.
Die ersten Jahre nach der Einführung beherrschte die Massenarbeitslosigkeit und verfestigte Langzeitarbeitslosigkeit die Arbeit im Jobcenter. So waren im 1. Jahr durchschnittlich 16.619 Menschen auf Arbeitslosengeld II angewiesen.
Die Hilfebedürftigkeit wurde in den letzten 15 Jahren mehr als halbiert. Dies erlaubt uns, in der täglichen Arbeit mit den Hilfesuchenden, die individuellen Perspektiven der Menschen noch stärker in den Vordergrund zu rücken.
Integrationsprozesse individuell und präventiv gestalten
Langzeitarbeitslose Kunden können nach wie vor nicht gleichermaßen von der positiven Arbeitsmarktentwicklung profitieren wie Nichtlangzeitarbeitslose. Auch wenn der Anteil von Langzeitarbeitslosen an allen Arbeitslosen etwa gleichgeblieben ist, nehmen sie seltener als Nichtlangzeitarbeitslose eine Beschäftigung am Ersten Arbeitsmarkt auf und sind häufiger von mehreren Vermittlungshemmnissen betroffen. Dabei hat die Dauer der Arbeitslosigkeit den größten Einfluss auf die Chancen einer Beschäftigungsaufnahme am Ersten Arbeitsmarkt.
Um dieser Entwicklung frühzeitig entgegenzuwirken wurden im Jobcenter Barnim diverse zielgruppenorientierte Maßnahmen und Organisationsformen eingerichtet:
Integrationsteam für Langzeitarbeitslose
Durch die gezielte Einbindung interner und externer Partner konnten im Jahr 2019 für über 100 langzeitarbeitslose Kunden direkte Wege in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorbereitet und begleitet werden.
Bei weiteren 80 Langzeitarbeitslosen wurden diese Wege über die Aufnahme und den Ausbau geringfügiger Beschäftigungen vorbereitet.
Eine Vielzahl der Langzeitarbeitslosen hat neben beruflichen Defiziten auch verstärkt gesundheitliche Probleme. Vor diesem Hintergrund wird das Jobcenter Barnim ab dem kommenden Jahr am Modellprojekt zur Verzahnung von Arbeits- und Gesundheitsförderung, in Kooperation mit den Krankenkassen, teilnehmen. Ziel des Projektes soll eine regional abgestimmte und institutionsübergreifende Zusammenarbeit zur Schaffung gesundheitsorientierter Strukturen und zur Stärkung individueller Kompetenzen und Ressourcen sein.
Bewerberorientierter-Service – mit dem Kunden unterwegs zum Arbeitgeber
Der Ansatz, eine Beschäftigungsaufnahme aus den Möglichkeiten der Kundinnen und Kunden heraus zu generieren hat sich bewährt und soll in 2020 personell weiter ausgebaut werden.
In Ergänzung der Zusammenarbeit mit dem gemeinsamen Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Eberswalde ist es hier gelungen, durch intensive Gesprächsführungen und überregionale Aktivitäten zusätzliche Beschäftigungsfelder zu erschließen. Dabei war festzustellen, dass insbesondere die persönlichen Zusammentreffen von potentiellen Arbeitgebern mit unseren Kundinnen und Kunden eine erfolgreiche Arbeitsaufnahme begründen.
Mit Durchführung der JobAktiv und der Herbstjobbörse 2019 wurde dieser Ansatz erneut in einem größeren Rahmen unterstützt. Für das Jahr 2020 ist eine Wiederholung dessen und zusätzlich die Erweiterung um eine Frühjahrsjobbörse vorgesehen.
Teilhabechancen eröffnen – Arbeitgeberkontakt erwünscht
Kernelement des seit dem 01.01.2019 in Kraft getretenen Gesetzes bilden zwei neue Förderinstrumente, die in das SGB II aufgenommen wurden. Hierbei ist insbesondere der § 16i SGB II, unter der Bezeichnung "Teilhabe am Arbeitsmarkt" ein erweiterter Ansatz, um für sehr arbeitsmarktferne Menschen neue Entwicklungsperspektiven und Beschäftigungsmöglichkeiten zu eröffnen.
Aufgabe und Ziel sind es, die Integrationsschritte so zu gestalten, dass die Erwerbsfähigkeit erhalten, verbessert oder wiederhergestellt wird. Dieser Prozess wird im Rahmen eines beschäftigungsvorbereitenden Coachings unterstützt und bereitet damit den Abgleich zwischen der Erwartungshaltung eines Arbeitgebers und den Möglichkeiten unserer Kunden vor.
Das Interesse und die soziale Verantwortung bei den Arbeitgebern aus unserer Region sind stark ausgeprägt. Wir wünschen uns, dass weitere Arbeitgeber ihren Blick auf begleitende und niederschwellige Beschäftigungsmöglichkeiten in ihrem Unternehmen richten. Der Bewerberorientierte Service unterstützt. Nehmen Sie Kontakt auf – unter den Rufnummern:
03334 – 373827 oder 03338 – 7526 220
Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten sind auch auf der Homepage www.jobcenter-barnim.de eingestellt.
Jugendberufsagentur - Aktivierungsmaßnahmen für arbeitsmarktferne Hilfesuchende
Zur Verbesserung der gemeinsamen Integrationsarbeit wurde bereits Ende 2018 eine gesonderte Maßnahme für Jugendliche mit aufsuchender und sozialräumlich orientierte Beratung (Beratungsbus / Jugendcafé) eingerichtet. Ziel ist, die Teilnehmer dabei zu unterstützten ihre individuellen Schwierigkeiten zu überwinden, Leistungen der Grundsicherung (wieder) in Anspruch zu nehmen und die Bereitschaft für eine schulische, ausbildungsbezogene bzw. berufliche Qualifikation oder eine Arbeitsaufnahme zu entwickeln.
Aufbauend auf den Erfahrungen aus dieser Maßnahme wurde in 2019 auch ein vergleichbares Angebot für Erwachsene geschaffen. Mit Unterstützung von Sozialpädagogen und Psychologen wurden gesundheitlich eingeschränkten Langzeitarbeitslosen über einen Zeitraum von 6 bis 12 Monaten wieder schrittweise an die Anforderungen des Arbeitsmarktes herangeführt. In einem abschließenden, betrieblichen Praktikum konnten die Teilnehmenden ihre (wieder)erlernten Fähigkeiten unter Beweis stellen. Die Fortführung wurde bereits vereinbart.
Prävention – Kinder frühzeitig an die Arbeitswelt und einem Berufswunsch heranführen
Um zu vermeiden, dass Jugendliche nach der Schule in die Arbeitslosigkeit fallen, und dem langfristigen Leistungsbezug über mehrere Generationen entgegenzuwirken, hat sich das Jobcenter Barnim in 2019 mit zwei schulbegleitenden Projektansätzen befasst. Zum einen die Kombination aus Präventionsarbeit mit Schülerinnen und Schülern mit stärkenorientiertem Blick auf den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt und Unterstützung bei der sozialen Teilhabe und zum anderen soll bei einem Projekt im Brandenburgischen Viertel eine Vor-Ort-Beratung der Eltern, die ALG-II beziehen, aufgebaut werden.
Beide Ansätze beinhalten dabei die Vorbereitung für die ab Klasse 7 durch die Berufsberatung der Jugendberufsagentur beginnende Berufsorientierung. Zur Gestaltung und Unterstützung wurden in unterschiedlichen Klassenstufen spielerische Sequenzen zur eigenverantwortlichen und bewussten Berufswahlentscheidung angeboten.
Die durchweg positive Resonanz daraus hat zu der Entscheidung geführt, diese Projektansätze künftig als feste Bestandteile der Integrationsarbeit mit Kindern, Jugendlichen und deren Familien (Bedarfsgemeinschaften) zu verschmelzen.
Jobcenter Barnim als moderner Dienstleister
Digitale Zugangswege ins Jobcenter steigern die Kundenzufriedenheit
Mit Start des zentralen Onlinekanals „jobcenter.digital“ im Mai 2019 kann der Antrag zur Weiterbewilligung von Leistungen sowie Unterlagen dazu online eingereicht werden. Dies gilt auch für Veränderungsmitteilungen. Und der Service wird in Anspruch genommen: 6 Monate nach Start erreichten über 25% der eingereichten Veränderungsmitteilungen das Jobcenter Barnim online.
Zusätzlich können Kundinnen und Kunden des Jobcenters Barnim auch online, verschlüsselt, mit ihrem Ansprechpartner in Kontakt treten. Dabei kann es um ganz verschiedene Anliegen gehen, wie beispielsweise Fragen zu Miete und Heizkosten, zum Bearbeitungsstand eines Antrags oder Terminanfragen. Der neue Service funktioniert auch mobil über das Smartphone.