Regelsatzanpassung für das Jahr 2019
Die Regelsätze in der Grundsicherung erhöhen sich zum 01. Januar 2019. Diese werden jährlich überprüft und fortgeschrieben. Dazu erhalten Sie in Kürze Änderungsbescheide, die Ihnen die zukünftige Höhe Ihres Leistungsanspruches mitteilen.
Die monatlichen Bedarfssätze ab 2019 lauten wie folgt:
424 Euro |
für Alleinstehende, Alleinerziehende und Volljährige mit minderjährigem Partner |
382 Euro |
für volljährige Partner |
339 Euro |
für Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (18 bis 24 Jahre), Personen unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung des des kommunalen Trägers umziehen (15 bis 24 Jahre) |
322 Euro |
für Kinder bzw. Jugendliche im 15. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (14 bis 17 Jahre) und minderjährige Partner |
302 Euro |
für Kinder ab Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (6 bis 13 Jahre) |
245 Euro |
für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (0 bis 5 Jahre) |
Erhöhung Kindergeld und Unterhaltsvorschuss
Zum Jahreswechsel werden die Beträge für Kindergeld und damit auch die Beträge für Unterhaltsvorschuss erhöht.
Bitte beachten Sie, dass Sie verpflichtet sind, Änderungen mitzuteilen.
Wasser- und Abwasserabrechnungen
Im Januar 2019 jeden Jahres werden die Wasser- und Abwasserrechnungen erstellt.
Bitte beachten Sie, dass Sie verpflichtet sind, Änderungen mitzuteilen.