Das Jobcenter erreichen jeden Tag eine Vielzahl an Poststücken. Für die eAkte werden die Poststücke zunächst gescannt. Nach einer Lagerfrist werden die eingereichten Poststücke vernichtet.

Bitte reichen Sie daher nur noch Originale ein, wenn dies ausdrücklich verlangt wird. Andernfalls kann es leider dazu führen, dass Originalunterlagen nicht rechtzeitig erkannt und durch den Scandienstleister vernichtet werden.