Mit dem 13. Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze hat die Bundesregierung Anpassungen bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende beschlossen. Diese treten zum 1. Juli 2026 in Kraft. Welche Änderungen genau beschlossen wurden können Sie auf den folgenden Seiten nachlesen:
Bereits bewillgte Leistungsbescheide behalten bis zum Ende des Bewillungszeitraums ihre Gültigkeit.
Die Broschüre "Was ändert sich für mich mit der neuen Grundsicherung?" finden Sie hier zum Download.