Seit September 2024 bietet die Verbraucherzentrale Brandenburg Menschen mit geringem Einkommen eine vergünstigte Rechtsberatung zum Sozialtarif an. Anspruch darauf haben Beziehende von BAföG, Wohn- oder Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Auch Personen, die vom Rundfunkbeitrag befreit sind, können den Sondertarif in Anspruch nehmen.

Gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises kostet die allgemeine Rechtsberatung lediglich fünf statt 20 Euro pro 30 Minuten. Seit Januar 2026 wurde das Angebot zudem ausgeweitet: Der Sozialtarif gilt nun auch für Beratungen zu Altersvorsorge, Banken und Versicherungen.