Um sicherzustellen, dass Sie den benötigten „Schulbedarf“ rechtzeitig erhalten, reichen Sie bitte eine aktuelle Schulbescheinigung ein, falls diese dem Jobcenter Barnim nicht vorliegt. Der Schulbedarf wird einmalig im August sowie im Februar eines Jahres gewährt.
Mehr Informationen zu unseren Leistungen für Bildung und Teilhabe finden Sie unter dem folgenden Link.