Hier finden Sie Informationen zu Hilfen bei hohen Stromabrechnungen:
[1] Heizkosten: Anerkennung im angemessenen Rahmen durch das Jobcenter
Das Bürgergeld unterscheidet bei Stromkosten zwischen Heizkosten und Kosten der Haushaltsenergie. Wird generell mit Strom geheizt, wird der entsprechende Anteil der Stromkosten grundsätzlich vom Jobcenter als Heizkosten im angemessenen Umfang übernommen.
[2] Haushaltsenergie: Abwicklung mit dem Stromanbieter
Anders bei Stromkosten, die keine Heizkosten sind. Diese Kosten für Haushaltsenergie
sind im monatlichen Regelbedarf enthalten. Diese Ausgaben müssen daher von unseren Kundinnen und Kunden mit dem Stromanbieter direkt abgewickelt werden. Eine Aufstockung
dieser Bedarfe durch das Jobcenter ist somit nicht möglich.
[3] Stromschulden oder Stromsperre droht.
Sollte man aktuell die Haushaltsenergie nicht mehr bezahlen können oder von einer Zählersperrung bedroht sein, sollte man sich schnellstmöglich immer mit dem Stromanbieter
in Verbindung setzen. Die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) sieht vor, dass der Stromversorger mit der Androhung einer Stromsperre gleichzeitig eine zinsfreie Ratenzahlungs-vereinbarung über die Rückstände und die Weiterversorgung mit Strom auf Vorauszahlungsbasis anbieten muss.
[4] Finanzielle Notlagen und Probleme rechtzeitig ansprechen
Wie in allen finanziellen Notlagen bitten wir unsere Kundinnen und Kunden rechtzeitig den Weg zu uns zu finden und die Probleme anzusprechen. Nur im absoluten Einzelfall kann es möglich sein, dass aktuelle nicht abwendbare Stromschulden in Form eines zinsfreien Darlehens über das Jobcenter Barnim reguliert werden können.
[3] Unterstützungsangebote für unsere Kundinnen und Kunden
Auf unserer Homepage verweisen wir auf Energiespar-Tipps und den Stromspar-Check. : [https://www.jobcenter-barnim.de/wir-ueber-uns/news-aktuelles-presse/267-tipps-zum-energiesparen]