Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass die Grundsicherung für Arbeitsuchende vom neuen „Bürgergeld“ abgelöst werden soll. Hier finden Sie die aktuellen Informationen dazu:
Wenn Sie aktuell Arbeitslosengeld II beziehen
Wenn Sie ArbeitslosengeldII oder Sozialgeld beziehen, werden Sie nach seiner Einführung auch das Bürgergeld bekommen. Hierfür müssen Sie keinen neuen Antrag stellen. Wird die Erhöhung der Grundsicherung beschlossen, werden die angepassten Beträge automatisch an Sie ausgezahlt. Wenn Sie an Maßnahmen wie zum Beispiel Weiterbildungen teilnehmen, laufen diese nach Einführung des Bürgergelds wie gewohnt weiter. Sie behalten auch Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Jobcenter. Alle unsere eServices können Sie wie gewohnt nutzen.
Hinweis zu Schreiben Ihres Jobcenters
Die Anträge, Bescheide und Schreiben der Jobcenter werden voraussichtlich Schritt für Schritt angepasst. Es kann vorkommen, dass Sie nach der Einführung des Bürgergelds Schreiben erhalten, die noch keinen Hinweis darauf enthalten. Es kann auch sein, dass zunächst weiterhin die Begriffe „Arbeitslosengeld II“ und „Sozialgeld“ verwendet werden. Lassen Sie sich davon nicht verunsichern: Sie werden nach und nach Anträge, Bescheide und Schreiben erhalten, die auf das Bürgergeld umgestellt sind.
Weitere Informationen stehen Ihnen auf der Seite der Agentur für Arbeit und auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.“ zur Verfügung.