Zum 1. Januar 2021 treten einige Änderungen in Kraft. Welche, das lesen Sie hier:
Regelsatzanpassung für das Jahr 2021
Die Regelsätze in der Grundsicherung erhöhen sich zum 01. Januar 2021. Diese werden jährlich überprüft und fortgeschrieben.
Dazu erhalten Sie in Kürze Änderungsbescheide, die Ihnen die zukünftige Höhe Ihres Leistungsanspruches mitteilen. Die monatlichen Bedarfssätze ab 2021 lauten wie folgt:
Alleinstehende / Alleinerziehende |
446 Euro (+ 14 Euro) |
Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaften |
401 Euro (+ 12 Euro) |
Volljährige in Einrichtungen (nach SGB XII) |
357 Euro (+ 12 Euro) |
nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern |
357 Euro (+ 12 Euro) |
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren |
373 Euro (+ 45 Euro) |
Kinder von 6 bis 13 Jahren |
309 Euro (+ 1 Euro) |
Kinder von 0 bis 5 Jahren |
283 Euro (+ 33 Euro) |
Veränderung gegenüber 2020 in Klammern
Erhöhung Kindergeld und Unterhaltsvorschuss
Zum Jahreswechsel werden die Beträge für Kindergeld und damit auch die Beträge für Unterhaltsvorschuss erhöht.
UVG - Sätze |
2020 |
2021 |
Kinder bis 5 Jahre |
165,00 |
174,00 |
Kinder 6 – 11 Jahre |
220,00 |
232,00 |
Kinder 12 – 17 Jahre |
293,00 |
309,00 |
Kindergeld |
2020 |
2021 |
1. und 2. Kind |
204,00 |
219,00 |
3. Kind |
210,00 |
225,00 |
4. Kind und weitere |
235,00 |
250,00 |
Bitte beachten Sie, dass Sie verpflichtet sind Änderungen mitzuteilen!
Erhöhung Schulbedarf
Der Schulbedarf aus dem Bildungs- und Teilhabepaket wird ab 2021 erhöht. Die Beträge werden im Februar auf 51,50 Euro und im August auf 103,00 Euro erhöht.
Erdgasabrechnungen
Im Oktober 2020 und November 2020 werden in der Regel die Abrechnungen für Erdgas erstellt.
Bitte beachten Sie, dass Sie verpflichtet sind Änderungen mitzuteilen.