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Die Beantragung eines Führungszeugnis ist beim Bezug
von Leistungen nach dem SGBII kostenfrei!

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Bei allen Anmeldungen im Online-Portal ist ab
dem 29. April 2025 ein zweiter Faktor verpflichtend.
Um zu erfahren, welche Möglichkeiten der
Anmeldung Ihnen zur Verfügung stehen,
klicken Sie hier

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Die Sicherheit Ihrer Daten liegt uns am Herzen!

Unverschlüsselte Emailsendungen sind
ein potentielles Angriffsziel von Hackern.

Deshalb haben wir den Mailverkehr mit
Kundinnen und Kunden über unsere Emailpost-
fächer seit 01.06.2025 eingestellt.

Bitte nutzen Sie nur noch den Postfachservice, unser sicheres
Online-Angebot unter http://www.jobcenter.digital
oder die Jobcenter-App. Auf diesem Wege
können Sie schnell und direkt Anträge und weitere
Informationen mit Anlagen an uns senden.

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Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Jobcenter Barnim bemüht sich, seine Website im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie der  Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihren jeweils gültigen Fassungen und den Standards EN 301 549 sowie WCAG 2.1 barrierefrei zu gestalten.

Geltungsbereich:
Diese Erklärung gilt für die Website:
https:// www.jobcenter-barnim.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Teilweise barrierefrei: Es bestehen noch Einschränkungen in folgenden Bereichen:

Nicht barrierefreie Inhalte

  • PDF-Dokumente (z. B. ältere Protokolle und Formulare) sind nicht vollständig für Screenreader optimiert.
  • Komplexe Navigationsstrukturen (z. B. Drop-down-Menüs, mobile Menüs) sind derzeit nicht uneingeschränkt über Tastatur bedienbar.
  • Inhalte in Leichter Sprache oder Einfacher Sprache werden nicht bereitgestellt.

Unverhältnismäßige Belastung

Die barrierefreie Aufbereitung älterer PDF-Dokumente, interaktiver Module und komplexer Navigationselemente würde aktuell einen unverhältnismäßig hohen personellen und finanziellen Aufwand verursachen.

Evaluationsmethode

  • Es wurde ein Selbsttest mit automatisiertem Tool (AccessibilityChecker.org) durchgeführt.
  • Ergänzt durch ein manuelles Prüfverfahren mittels der „W3C Easy Checks“.

Weitergehende Maßnahmen

Wir verbessern kontinuierlich die Barrierefreiheit. Geplante Maßnahmen:

  • Komplette Tastaturnavigation, insbesondere im mobilen Menü, bis spätestens 31.Mai 2026.

Feedback und Kontakt

Haben Sie Barrieren festgestellt oder Fragen zur Barrierefreiheit?
Bitte melden Sie sich bei:

Jobcenter Barnim
Bergerstr. 30
16225 Eberswalde
Telefon: 03334 – 37 3500
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Barriere melden

Wir antworten Ihnen in der Regel innerhalb von drei Wochen.

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie mit unserer Rückmeldung nicht zufrieden sind oder keine Antwort erhalten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gemäß § 16 BGG wenden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 5272805
Telefax: 030 18 5272901
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Erstellung und Aktualisierung der Erklärung

Erstellt am: 07. Juni 2025
Letzte Überprüfung: 07. Juni 2025
Diese Erklärung wird mindestens jährlich und bei wesentlichen Änderungen der Website angepasst

Unsere digitalen Angebote auf einen Blick

Unser Jobcenter bietet Ihnen eine Vielzahl an Möglichkeiten, digital mit uns in Kontakt zu treten oder Ihre Anliegen zu erledigen. Dadurch sparen Sie Zeit und bares Geld, denn Porto oder Fahrtkosten entfallen dadurch. Welche Möglichkeiten wir bieten sehen Sie hier:


Jobcenter.digital

Schnell und direkt: Anträge und weitere Anliegen online erledigen. Sie können z. B. einen Antrag auf Bürgergeld oder dessen Verlängerung stellen, Veränderungen mitteilen oder unseren Postfachservice nutzen. Hier geht´s zu Jobcenter.digital.


Unsere Jobcenter-APP 

Mit der App können Sie Unterlagen einfach abfotografieren und hochladen oder sich immer und überall über unsere Leistungen informieren. Erhältlich kostenlos zum Download im Google-Playstore oder Apple-Store.

Die Jobcenter-App als Klickdummy - jetzt einfach hier ausprobieren.


Onlineterminvergabe

 Sie möchten mit uns reden? Vereinbaren Sie einfach und bequem einen Termin über unsere Onlineterminvergabe.


Beratungsgespräch per Videotermin

 
Mit unserem Service haben Sie die Möglichkeit persönliche Termine mit Ihrem Jobcenter per Video durchzuführen. Videotermine sind ein zusätzliches Angebot. Termine in Ihrem Jobcenter finden grundsätzlich auch weiterhin vor Ort statt. Die Anleitung zur Nutzung eines Videotermin finden Sie hier.


 Self-Service-Stationen

In unseren beiden KundenCentern finden Sie jeweils Tablets als Self-Service-Stationen, an denen Sie sich zu den neuesten Jobangeboten informieren können oder auch Zugriff auf Ihren Jobcenter.digital-Account erhalten.


digitale Jobsuche und Ausbildungsberufe

Völlig orts- und zeitunabhängig haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihr Handy, Ihr Tablet oder Ihren PC in unserer Jobbörse zu den neuesten Jobangeboten zu informieren. Sie sind sich nicht sicher, welcher Beruf zu Ihnen passt? Kein Problem auf Berufe.NET finden Sie ein umfangreiches Lexikon zu den Jobs, Zugangsvoraussetzungen etc.


Bescheiderklärer

Sie haben Fragen zu Ihrem Bescheid? Wir unterstützen Sie gern!

Wenn Sie bei uns Leistungen beantragt haben, bekommen Sie entweder

  • einen Bescheid über die Leistungen, die Ihnen gezahlt werden (einen sogenannten Bewilligungsbescheid)

oder

  • einen Bescheid, dass die von Ihnen beantragten Leistungen abgelehnt wurden (einen sogenannten Ablehnungsbescheid)

Diese Bescheide müssen einer bestimmten rechtlichen Form entsprechen, mit den jeweils gültigen Rechtsgrundlagen. Dadurch sind sie jedoch nicht immer gut zu verstehen. Oft ergeben sich Fragen, wie z. B.:

  • warum wurde mein Bescheid überhaupt abgelehnt
  • warum bekomme ich weniger Geld als ich erwartet habe
  • wie setzen sich die Geldbeträge zusammen
  • was bedeuten die ganzen Paragrafen
  • oder ähnliches

Dabei sind in den Bescheiden bereits manche Begrifflichkeiten schwer zu entschlüsseln. Deshalb möchten wir Ihnen dabei helfen, die Bescheide besser zu verstehen und Sie bei der Beantwortung Ihrer Fragen unterstützen.

Im Internet stellt die BA einen Musterbescheid zur Verfügung, in dem die verwendeten Fachbegriffe einfach und verständlich erklärt werden. Wenn man mit der Maus auf die farblich markierten Begriffe klickt, werden Erklärungstexte am Ende des Musters aufgelistet.

Im Internet sind die Muster zu finden unter: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld/finanziell-absichern/antrag-bescheid

Wenn Sie jedoch konkrete Fragen haben, die sich nicht auf die allgemeinen Begriffe beziehen, helfen Ihnen unsere sogenannten BESCHEIDERKLÄRER gern auch persönlich weiter. Vereinbaren Sie einfach einen Termin, am besten online über unsere Onlineterminvergabe oder telefonisch über die zentralen Rufnummern: 03334 37 3500 bzw. 03338 7526 350.

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